#70 Was Anleger beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten sollten

14.07.2026
Felix Niederer

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für die meisten Personen keine Lieblingsbeschäftigung. Immerhin ist dank der heutigen digitalen Hilfsmittel vieles einfacher geworden. Wie Anlegerinnen und Anleger ihre Steuern mit einfachen Möglichkeiten optimieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Sprechen wir zuerst über die Vermögenssteuer. Der Bund besteuert das Vermögen zwar nicht, alle Kantone und Gemeinden hingegen schon. Bei Finanzanlagen – sprich Wertpapieren – verlässt sich der Fiskus für die Veranlagung unter anderem auf das Wertschriftenverzeichnis.

Das elektronische Wertschriftenverzeichnis spart Zeit

Als Kunde von True Wealth können Sie das elektronische Wertschriftenverzeichnis jederzeit kostenlos herunterladen und über den Barcode direkt in die Steuererklärung hochladen. Auch ein unterjähriges Verzeichnis mit einem spezifischen Stichtag lässt sich online erzeugen, was zum Beispiel bei einer Scheidung oder im Todesfall für die Erben hilfreich ist.

Ein grosser Vorteil des elektronischen Steuerverzeichnisses ist, dass automatisch alle in- und ausländischen Vermögenserträge in der richtigen Spalte eingetragen werden. Wer dies von Hand erledigt, muss mühsam herausfinden, welche Erträge um die Verrechnungssteuer gekürzt wurden und welche nicht. Bei korrekter Deklaration überweist das Steueramt die Verrechnungssteuer wieder zurück. Zudem werden auf Wunsch auch die Werte für das DA-1-Formular eingelesen. Damit können Sie sich die im Ausland abgezogene Quellensteuer in der Schweiz anrechnen lassen und eine Doppelbesteuerung zum grössten Teil vermeiden.

Abzugsfähigkeit von Vermögensverwaltungskosten

Sie können die Kosten für die Verwaltung Ihres beweglichen Vermögens durch Dritte vom steuerbaren Einkommen abziehen – dazu gehört beispielsweise auch die Vermögensverwaltungsgebühr. Nicht abziehbar sind hingegen Courtagen, die beim eigenständigen Handel anfallen, oder Honorare für eine reine Anlageberatung.

Am einfachsten ist es, in der Steuererklärung die Pauschalgebühr abzuziehen. Das ist in den meisten Kantonen möglich und erspart das Sammeln sowie Einreichen zusätzlicher Belege. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich hierbei jedoch stark:

  • Kanton Zürich: Gewährt bei Nutzung des eSteuerauszuges automatisch einen Abzug von drei Prozent des Vermögens (maximal 6'000 Franken).
  • Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Luzern und Solothurn: Es gilt ebenfalls der Satz von drei Prozent, allerdings ohne Automatismus – der Abzug muss manuell eingegeben werden.
  • Kanton Schwyz: Ermöglicht einen Pauschalabzug von maximal 6'000 Franken.
  • Kanton Zug: Ist mit einer Obergrenze von 9'000 Franken etwas grosszügiger, höhere Kosten müssen belegt werden.
  • Kantone Thurgau und St. Gallen: Die Pauschale beträgt hier lediglich zwei Prozent des Vermögens.
  • Kantone Bern und Basel-Stadt: Hier gibt es keine Pauschale. Die effektiven Kosten müssen immer zwingend belegt werden, um einen Abzug geltend zu machen.

Steueroptimierung durch Vorsorge

Ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung ist das Vorsorgevermögen, da dieses nicht unter die Vermögenssteuer fällt. Zudem können alle Einzahlungen in die Säule 3a sowie allfällige Einkäufe in die Pensionskasse vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Das Steueramt verlangt dafür zwingend die entsprechende Bescheinigung über die Vorsorgebeiträge. Die 3a-Steuerbescheinigung können Sie bei True Wealth bequem als PDF herunterladen. Im Gegensatz zum eSteuerauszuges muss dieser Betrag in der Steuererklärung aktuell noch von Hand eingegeben werden, auch wenn die Steuerämter bereits an einer Automatisierung arbeiten.

Fazit

Die Steuerthematik ist äusserst breit. Komplexe Themen wie Kinderabzüge in Patchwork-Situationen, die Abzugsfähigkeit von Spenden oder die Besteuerung von Familienstiftungen erfordern oft eine individuelle Betrachtung. Bei sehr komplexen Fällen und grossen Beträgen kann sich der Beizug eines unabhängigen Steuerspezialisten lohnen.

Welche Steueraspekte interessieren Sie sonst noch? Schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihren Inputs.

Disclaimer: Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Trotzdem können wir Fehler nicht ausschliessen. Die Gültigkeit des Inhalts beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Über den Autor

Felix Niederer
Felix Niederer

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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