
E-ID: Was würde sich für unsere Kunden ändern?
Die elektronische Identität nimmt einen neuen Anlauf. Nachdem das Volk 2021 die erste Vorlage zur E-ID ablehnte, hat das Parlament nachgebessert. Der Souverän entscheidet am 28. September über die neue Vorlage.
Zu gross waren die Bedenken rund um die Datensicherheit, als das Stimmvolk im März 2021 das «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste» ablehnte. Der mit 64.4 Prozent Nein-Stimmen sehr deutliche Entscheid zeigte, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht goutierten, dass private Firmen den elektronischen Ausweis ausstellen und entsprechende Daten verwalten sollen.
Warum wird erneut abgestimmt?
Die aktuelle Vorlage sieht vor, dass die neue E-ID ausschliesslich von der öffentlichen Hand herausgegeben wird. Auch die Verantwortung für die technische Infrastruktur liegt vollständig beim Bund. Das neue «Bundesgesetz über die elektronische Identität» ermöglicht die Schaffung eines offiziellen, staatlichen und kostenlosen Identifikationsmittels.
Das Volk hat nun das letzte Wort, weil die im Frühjahr 2025 gegründete Splitterpartei «Digitale Integrität» das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hat. Sie leitet das Komitee, unterstützt von der EDU, der Piratenpartei, der Jungen SVP und Bewegungen wie «Freunde der Verfassung» oder «Mass-Voll».
Wann soll die E-ID kommen?
Bei Annahme des Gesetzes würde die E-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt. Sie würde kostenlos ausgestellt, und ihre Nutzung wäre freiwillig. Behörden und Unternehmen akzeptieren weiterhin analoge Ausweise.
Was zeigt die E-ID?
Erfasst sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Heimatort, Geburtsort, Nationalität, ein Porträtfoto und – im Gegensatz zur bestehenden ID – die AHV-Nummer. Dazu kommt die Nummer der E-ID, das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum sowie Angaben zum Ausstellungsprozess.
Wie kommt man zur E-ID?
Zunächst lädt man die App namens «Swiyu» auf sein Smartphone. Dann beantragt man seine E-ID beim Bundesamt für Polizei (Fedpol). Dafür scannt man seinen physischen Ausweis und bestätigt seine Identität online mit dem Hochladen eines Videos seines Konterfeis (Live Selfie).
Die App ist ein Wallet, also eine digitale Brieftasche, worin ab Einführung beispielsweise der elektronische Führerausweis und künftig auch die Krankenkassenkarte, Diplome, Zeugnisse oder Konzert-Tickets abgelegt werden können.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Diese zu Beginn einmalig erhobenen Daten sollen mit dem entsprechenden Passfoto bis zu 15 Jahre lang beim Bundesamt für Polizei gespeichert werden – unnötig lang, wie Kritiker bemängeln.
Die Daten, die beim Gebrauch der App anfallen, werden dezentral, also direkt auf dem Smartphone des Nutzers gespeichert. Wer sein Gerät verliert, kann seine E-ID online widerrufen lassen – ähnlich wie das Sperren einer Kreditkarte.
Keine persönlichen Informationen wie Verhaltensprofile werden zentral abgespeichert. Zudem können Nutzer Firmen melden, die zu viele Informationen verlangen. Das könnten beispielsweise Online-Shops sein, die dann auf einem «Sündenregister» des Bundes landen.
Was gilt punkto Datenschutz?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Behörden und Unternehmen nur die benötigten Daten einsehen können. Kauft etwa eine Person Alkohol, wird der Verkaufsstelle lediglich die Volljährigkeit bestätigt, also kein konkretes Geburtsdatum übermittelt.
Zudem soll die E-ID mittels modernster Verschlüsselungstechniken geschützt und von unabhängigen IT-Experten kritisch begleitet werden, bekräftigen die Befürworter.
Was sagen die Kritiker?
Das Referendumskomitee spricht hingegen von fehlender «Sicherheitsgarantie» und einem «Steilpass an Big Tech», deren Firmen von erleichtertem Zugriff auf die Daten profitieren sollen.
Natürlich gibt es immer Risiken wie Hacking und die widerrechtliche Weitergabe oder Nutzung von Daten. Selbst die Befürworter versprechen keine hundertprozentige Sicherheit.
Zudem befürchten die Gegner, dass die E-ID-Infrastruktur dereinst für die Umsetzung von Sozialkreditsystemen – nach chinesischer Machart – verwendet werden könnte.
Was würde sich mit der E-ID ändern?
Zur Identifikation ihrer Kunden sind Finanzinstitute gezwungen, deren Ausweiskopien zu speichern. Dies, obwohl sie gar nicht alle Informationen für die Eröffnung eines Kontos benötigen. Mit der E-ID könnte man die Preisgabe seiner Daten auf das nötige Minimum beschränken, was den Datenschutz sogar verbessern würde.
Die E-ID soll Hürden abbauen. Damit könnten etwa Sehbehinderte selbstständig ein Konto eröffnen. Zudem könnte man dank der E-ID Initiativen und Referenden mit dem Smartphone unterschreiben, sogenanntes E-Collecting.
Eine weitere Anwendung: Wer Vorsorgegeld (Freizügigkeit, Säule 3a) für den Kauf von Wohneigentum oder die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bezieht, braucht dafür die Zustimmung seines Ehepartners, also die Unterschrift. Oft verlangen die Vorsorgestiftungen dafür sogar eine notariell beglaubigte Unterschrift oder eine Qualifizierte E-Signatur. Mit der E-ID würde die Zustimmung des Ehepartners viel einfacher. Der Gang zum Notar und die entsprechenden Kosten entfallen.
Allgemein könnten Verwaltungsprozesse wie das Bestellen eines Strafregisterauszugs und Vertragsabschlüsse digital abgewickelt werden – ohne unnötigen Papierkram und ohne an Schalteröffnungszeiten gebunden zu sein. Das soll Zeit sparen und die Bürokratie reduzieren.
Übrigens gehört die elektronische Identitätskarte in fast allen europäischen Ländern mittlerweile zum Standard. Allerdings sind die Systeme noch nicht kompatibel mit der allenfalls kommenden E-ID der Schweiz. Wer verreist, sollte die physischen Ausweise nach wie vor mitführen – unabhängig vom Entscheid am 28. September.
Fazit
Die E-ID, wenn sie vom Bund richtig umgesetzt wird, würde es auch True Wealth erlauben, unsere Anlagelösung noch etwas einfacher und zugänglicher zu machen. Dies, ohne Kompromisse bei der Sicherheit eingehen zu müssen.
Viele Leute tragen den Ausweis selten auf sich, das Smartphone aber immer. Nach dem einmaligen Onboarding-Prozess kann man seine E-ID beliebig oft für verschiedenste Anwendungen nutzen.
Aber auch bei einer Ablehnung der E-ID bleiben viele Wege offen, wie Anbieter von Finanz-Apps Einfachheit und Sicherheit unter einen Hut bringen können.
Über den Autor

Founder and CEO of True Wealth. After graduating from the Swiss Federal Institute of Technology (ETH) as a physicist, Felix first spent several years in Swiss industry and then four years with a major reinsurance company in portfolio management and risk modeling.

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