#55 Kick-backs: Wo Fondsinhaber überall Rendite verlieren
Retrozessionen – oder auch «Kick-backs» genannt – sind für viele Anlegerinnen und Anleger ein unsichtbarer Renditekiller. Sie verstecken sich hinter Begriffen wie «Vermittlungsprovision» oder «Bestandespflegekommission» und sorgen dafür, dass ein Teil der erwirtschafteten Rendite nicht auf dem Konto der Anleger landet, sondern bei den Finanzinstituten.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Fonds oder ein strukturiertes Produkt über Ihre Bank. Der Herausgeber dieses Produkts – der sogenannte Emittent – möchte naturgemäss möglichst viele seiner Produkte verkaufen. Um den Vertrieb anzukurbeln, bezahlt er der Bank eine Provision für jeden verkauften Anteil. Alternativ kann es sich um eine wiederkehrende Bestandespflegekommission handeln.
Das Problem dabei: Diese Vergütungen schaffen Interessenkonflikte. Denn sie machen eine objektive, unabhängige Beratung praktisch unmöglich. Ihre Bank hat einen Anreiz, Ihnen jene Fonds ins Depot zu legen, an denen sie am meisten verdient – und nicht zwingend jene, die für Sie am besten sind. Die Kosten tragen letztlich Sie, denn diese Vermittlungsprovisionen werden indirekt über die Fondsgebühren finanziert.
Versteckte Kosten in Fonds
Es gibt verschiedene Arten von Retrozessionen. Bei den sogenannten Bestandespflegekommissionen fliesst ein Teil der Verwaltungsgebühren, die ein Fonds erhebt, an die Bank, welche den Fonds für Sie im Depot hält. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um rund die Hälfte der Fondsgebühr – was Ihre Rendite pro Jahr um fast einen Prozentpunkt schmälern kann.
Zusätzlich sind nach wie vor sogenannte Ausgabeaufschläge verbreitet. Wer einen Fonds kauft, kann mit einer Belastung von bis zu fünf Prozent des investierten Betrags rechnen. Auch diese Gebühr wird zwischen Bank und Emittent geteilt. Teilweise kommen sogar Rücknahmegebühren – sogenannte Backloads – hinzu. Beim Verkauf eines Fondsanteils zieht die Bank nochmals ein bis drei Prozent ab. Diese Mechanismen führen dazu, dass viele Anlegerinnen und Anleger in schlechten Fonds verharren, um weitere Verluste zu vermeiden.
Rechtliche Entwicklungen
Die Schweizer Justiz beschäftigt sich seit über zwanzig Jahren mit der Rechtmässigkeit von Retrozessionen. Bereits 2006 entschied das Bundesgericht, dass Vermögensverwalter verpflichtet sind, solche Zahlungen offenzulegen. Diese Pflicht ergibt sich im Grunde bereits aus dem Obligationenrecht: Wer im Auftrag handelt, muss seine Kundinnen und Kunden jederzeit über die Geschäftsführung informieren und alles erstatten, was er von Dritten erhält.
Lange Zeit war jedoch unklar, wie transparent Banken tatsächlich informieren müssen. Viele Finanzinstitute gaben nur vage Prozentangaben heraus oder liessen gar Verzichtserklärungen unterschreiben. Das Bundesgericht stellte später klar: Eine solche Erklärung ist nur dann gültig, wenn die Kundin oder der Kunde genau weiss, auf welchen Betrag verzichtet wird.
Auch bei der Verjährung herrschte lange Uneinigkeit. Banken beriefen sich auf eine fünfjährige Frist für wiederkehrende Zahlungen, während das Bundesgericht grundsätzlich von einer zehnjährigen Frist ausging. Zudem verlangten manche Banken hohe Gebühren für die Offenlegung der Beträge – so hoch, dass viele Betroffene aufgaben.
Seit 2020 schafft das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hier Klarheit. Es verpflichtet Banken, diese Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen und stärkt damit die Rechte der Anlegerinnen und Anleger erheblich.
Fehlanreize bei der Produktauswahl
Retrozessionen sind nicht nur kostspielig, sie verzerren auch die Anreizstruktur im Anlagegeschäft. Sie können dazu führen, dass Banken und Vermögensverwalter Produkte empfehlen, die höhere Provisionen generieren – statt solche, die langfristig die beste Rendite für Sie versprechen. Damit beeinflussen sie nicht nur die Auswahl einzelner Fonds, sondern unter Umständen auch die strategische Vermögensallokation insgesamt.
Bei True Wealth setzen wir deshalb ausschliesslich auf ETF und Indexfonds, die für unsere Kundinnen und Kunden am besten geeignet sind. Wir nehmen keine Retrozessionen an und verwenden keine Eigenprodukte – so stellen wir sicher, dass Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen.
Haben Sie schon einmal versucht, Retrozessionen von Ihrer Bank zurückzufordern? Und welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht? Schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihren Erfahrungen.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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