#68 Neu in der Schweiz? So werden Sie besteuert
Wer neu in die Schweiz zieht, steht meist vor einer Vielzahl organisatorischer Herausforderungen. Ein zentrales Thema, das früher oder später jeden Expat beschäftigt, ist das hiesige Steuersystem. Die Schweizer Steuerlandschaft gilt international zwar als äusserst attraktiv, zeichnet sich jedoch durch einige Besonderheiten aus, die Neuzuzügern oft fremd sind.
Der Schweizer Föderalismus und seine drei Steuerebenen
Das Fundament des Schweizer Steuersystems unterscheidet sich massgeblich von zentralistisch organisierten Staaten. In der Schweiz werden die Steuern auf drei verschiedenen Ebenen erhoben. Neben der direkten Bundessteuer, die an die Eidgenossenschaft nach Bern fliesst, zahlen Steuerzahler sogenannte Staats- und Gemeindesteuern. Unter dem Begriff «Staat» ist in diesem Kontext der Kanton zu verstehen. Der ausgeprägte Föderalismus – im Volksmund auch als «Kantönligeist» bezeichnet – führt dazu, dass die Kantone eine grosse Autonomie bei der Gestaltung ihrer Steuertarife besitzen. Für Sie als Steuerzahler bedeutet dies, dass Ihr Wohnort einen massiven Einfluss auf die tatsächliche Höhe Ihrer Steuerbelastung hat, da sich die Tarife von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde erheblich unterscheiden können. Auf welche Weise Sie genau zur Kasse gebeten werden, richtet sich in erster Linie nach Ihrer aktuellen Aufenthaltsbewilligung.
Direkter Abzug über die Quellensteuer
Die Mehrheit der Arbeitskräfte, die aus dem Ausland in die Schweiz einwandern, erhält für den Start eine Aufenthaltsbewilligung B oder, bei befristeten Kurzaufenthalten, eine Bewilligung L. Für Inhaber dieser beiden Ausweise greift das System der Quellensteuer. Bei diesem Verfahren behält der Arbeitgeber jeden Monat einen Teil des Bruttolohns ein und führt diesen Betrag direkt an das zuständige kantonale Steueramt ab. Das erspart Ihnen das jährliche Ausfüllen der Steuererklärung. Gleichzeitig sichert sich der Schweizer Fiskus über diesen direkten Abzug dagegen ab, dass ausländische Arbeitskräfte das Land wieder verlassen, ohne ihre Steuerschuld beglichen zu haben.
Wann die ordentliche Steuererklärung zur Pflicht wird
Auch mit einer B-Bewilligung sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich dazu verpflichtet, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchzuführen und somit eine reguläre Steuererklärung einzureichen. Die wichtigste Grenze betrifft hierbei das Einkommen: Sobald Ihr Bruttojahreslohn die Marke von 120'000 Franken überschreitet, erlischt das reine Quellensteuerprivileg.
Ein weiterer obligatorischer Fall tritt ein, wenn Sie zwar weniger als 120'000 Franken verdienen, aber signifikante Nebeneinkünfte oder nennenswertes Vermögen vorweisen können. Zu diesen Zusatzerträgen zählen beispielsweise Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder auch ein Lottogewinn. Ab wann ein solcher Ertrag als «signifikant» eingestuft wird, ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich geregelt. Während die Kantone Bern und Zürich die Schwelle bei moderaten 3'000 Franken pro Jahr ansetzen, liegt sie in Basel-Stadt bereits bei 500 Franken, wohingegen der Kanton Aargau erst ab 10'000 Franken eine Deklaration verlangt. Auch das Vermögen kann eine Pflicht zum Einreichen einer Steuererklärung auslösen. Die Schwellen sind relativ tief. Im Kanton Zürich genügt hierfür zum Beispiel bereits ein Vermögen von 80'000 Franken pro Person.
Freiwilliges Ausfüllen für maximale Steuervorteile
Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter der 120'000-Franken-Grenze und besitzen keine nennenswerten Zusatzerträge, kann sich das freiwillige Einreichen einer Steuererklärung dennoch lohnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in die Säule 3a einzahlen. Nur so können Sie den Steuervorteil für sich nutzen. Um diesen Steuervorteil als quellenbesteuerte Person geltend zu machen, müssen Sie beim Steueramt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Ebenso empfehlenswert ist dieser Schritt, wenn Ihre effektiven Ausgaben für Weiterbildung, Kinderbetreuung oder Schuldzinsen höher als die Pauschalabzüge sind.
Wer diesen Weg einschlagen möchte, muss den entsprechenden Antrag für das vergangene Steuerjahr bis spätestens Ende März einreichen. Bei verheirateten Paaren ist zu beachten, dass der Antrag zwingend von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden muss. Brauchen Sie mehr Zeit für das Einreichen der eigentlichen Steuererklärung, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Beachten Sie jedoch: Haben Sie sich einmal für die freiwillige Steuererklärung entschieden, bleiben Sie in den nachfolgenden Jahren in der Regel in diesem System verankert. Ein späterer Rückzug in die reine Quellenbesteuerung ist in den meisten Kantonen nicht mehr erlaubt. Das Steueramt ermittelt anschliessend auf Basis Ihrer Angaben die exakte Steuerschuld und verrechnet diese mit der bereits vom Lohn abgezogenen Quellensteuer. War der unterjährige Abzug zu hoch, erhalten Sie die Differenz zurückgezahlt. Zu vermeiden ist natürlich der umgekehrte Fall, bei dem Sie nachzahlen müssten. Deswegen lohnt es sich, im Vorfeld eine Steuerberechnung durchzuführen.
Besteuerung bei C-Bewilligung, Heirat oder Selbstständigkeit
Spätestens mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung C zahlen Sie keine Quellensteuer mehr. Mit diesem Ausweis werden Sie steuerlich wie ein Schweizer Staatsbürger behandelt und durchlaufen fortan das ordentliche Steuerverfahren. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Schweizer oder eine Schweizerin oder einen Partner mit einer C-Bewilligung heiraten. Abseits der klassischen Angestelltenverhältnisse müssen auch Personen, die in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, vom ersten Tag an eine reguläre Steuererklärung ausfüllen.
Völlig andere Spielregeln gelten wiederum für Grenzgänger, die zwar in der Schweiz arbeiten, ihren Hauptwohnsitz jedoch im Ausland beibehalten. Und noch ein Spezialfall: Haben Sie ein grösseres Vermögen und liebäugeln mit dem Gedanken, in die Schweiz überzusiedeln? Bestimmte Kantone handeln pauschale Steuerdeals mit gutbetuchten Ausländern ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aus. Das nennt sich «Besteuerung nach Aufwand». Einheimische kommen leider nicht in den Genuss dieses Privilegs.
Welche Erfahrungen haben Sie persönlich mit dem Schweizer Steuersystem gemacht? Und welche Themen würden Sie als Expat in der Schweiz noch interessieren? Schreiben Sie mir Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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