#59 Säule 3a fürs Eigenheim: Vorbezug oder Verpfändung?
Wer den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, steht früher oder später vor der Frage nach der optimalen Finanzierung. Die Käufer von Wohneigentum können Gelder aus der Säule 3a entweder vorbeziehen oder verpfänden. Beide Varianten haben unterschiedliche finanzielle und steuerliche Auswirkungen, die Sie kennen sollten.
Beim Kauf eines Eigenheims müssen mindestens ein Fünftel des Kaufpreises als Eigenmittel eingebracht werden; maximal 80 Prozent kann man mit einer Hypothek finanzieren. Die Banken verlangen, dass mindestens die Hälfte der 20 Prozent aus sogenannten harten Eigenmitteln stammt. Dazu zählen beispielsweise Kontoguthaben oder vorbezogene Gelder aus der Säule 3a.
Für die übrigen Eigenmittel können unter anderem Gelder aus der Pensionskasse (PK) eingesetzt werden. Eine weniger bekannte, aber durchaus relevante Möglichkeit besteht darin, das Säule-3a-Vermögen investiert zu lassen und stattdessen zu verpfänden.
Verpfändung der Säule 3a: Funktionsweise und Vorteile
Bei einer Verpfändung bleibt Ihr Säule-3a-Vermögen in Wertschriften investiert. Sie profitieren somit weiterhin vom Renditepotenzial der Kapitalmärkte und vom Zinseszinseffekt. Da keine Auszahlung erfolgt, fällt zum Zeitpunkt der Verpfändung auch keine Kapitalleistungssteuer an. Es gilt jedoch zu beachten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – die Besteuerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bei der ordentlichen Auszahlung.
Mögliche Nachteile der Verpfändung
So attraktiv die Verpfändung auf den ersten Blick erscheinen mag, sie bringt auch Nachteile mit sich. Da weniger Eigenmittel effektiv eingebracht werden, fällt die Hypothek höher aus als bei einem Vorbezug. Mehr Fremdkapital führt wiederum zu höheren Hypothekarzinsen. Entsprechend sollten Sie sicherstellen, dass Sie die laufenden Zins- und Amortisationsverpflichtungen auch bei steigenden Zinsen tragen können.
Demgegenüber stehen steuerliche Vorteile: Eine höhere Hypothek reduziert das steuerbare Vermögen, und die höheren Schuldzinsen können Sie von steuerbaren Einkommen abziehen. Zumindest solange der Eigenmietwert noch besteht.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Belehnung des verpfändeten Vermögens. Nicht alle Banken rechnen ein Aktienportfolio zum vollen Marktwert an. Verfügen Sie beispielsweise über 200’000 Franken in Ihrem Säule-3a-Depot, kann es sein, dass die Bank lediglich einen kalkulatorischen Wert von rund 100’000 Franken als Sicherheit akzeptiert. Diese vorsichtige Bewertung dient jedoch auch Ihrem Schutz, da sie das Risiko einer Nachschusspflicht bei starken Marktschwankungen reduziert.
Wichtig ist zudem: Auch wenn sich eine Verpfändung subjektiv weniger riskant anfühlen mag als ein Vorbezug, bleibt das Risiko bestehen. Können Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, ist die Bank berechtigt, auch das verpfändete Säule-3a-Portfolio zu verwerten.
Vorbezug oder Verpfändung – eine individuelle Entscheidung
Die Wahl zwischen Vorbezug und Verpfändung der Säule 3a hängt letztlich von Ihrer persönlichen finanziellen Situation, Ihrer Risikobereitschaft sowie von steuerlichen Überlegungen ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
Bei True Wealth ermöglichen wir unseren Kundinnen und Kunden sowohl den Vorbezug als auch die Verpfändung von Säule-3a-Geldern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Entscheidung liegt dabei stets bei Ihnen.
Ist das Thema Liquidation versus Verpfändung derzeit für Sie relevant? Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches, 30-minütiges Gespräch mit einem unserer Finanzplaner an. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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