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#69 Wie gut ist mein Vorsorgegeld bei einer Bankenpleite geschützt?

30.06.2026
Felix Niederer

Spricht man über die Sicherheit von Bankeinlagen, steht meist das klassische freie Vermögen im Fokus: das Geld auf dem Giro- oder Sparkonto. Doch was gilt eigentlich für Vorsorgekapital, das typischerweise langfristig platziert ist?

In der Schweiz hat es in der Säule 3a oder bei der Freizügigkeit (2. Säule) noch nie eine Pleite gegeben. Selbst bei den Pensionskassen (berufliche Vorsorge) war eine Teilliquidation bislang das absolute Worst-Case-Szenario. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass eine Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig wird. Eine Vorsorgestiftung ist zwar eine rechtlich eigenständige Stiftung, ihre Vermögenswerte liegen aber ebenfalls bei einer Bank. Das stellt theoretisch ein Risiko dar. Denn rechtlich gesehen handelt es sich beim Vorsorgevermögen zunächst um einen Anspruch gegenüber der Vorsorgeeinrichtung, eine sogenannte Anwartschaft.

Wertschriften als geschütztes Sondervermögen

Für alle, die ihr Vorsorgekapital in Wertschriften oder Fonds angelegt haben, gibt es eine gute Nachricht. Genau wie im freien Vermögen gilt auch für die Vorsorgestiftung, dass Wertschriften als sogenanntes Sondervermögen behandelt werden. Sollte die Depotbank in Konkurs gehen, fallen diese nicht in die Konkursmasse der Bank. Sie sind rechtlich vollständig geschützt und von einer allfälligen Bankenpleite nicht direkt betroffen.

Die Sonderregeln für Bargeld auf Vorsorgekonten

Deutlich differenzierter präsentiert sich die Lage, wenn das Vorsorgegeld nicht angelegt ist. Im Gegensatz zum freien Vermögen sind Einlagen auf einem 3a- oder Freizügigkeitskonto nicht durch die Schweizer Einlagensicherung Esisuisse geschützt. Im Falle eines Konkurses gehen Vorsorgesparer aber keineswegs leer aus, denn der Gesetzgeber sieht eine privilegierte Behandlung von bis zu 100'000 Franken pro Kunde vor.

Um zu verstehen, was das in der Praxis bedeutet, hilft ein Blick auf den Ablauf eines Bankkonkurses. Tritt dieser Ernstfall ein, setzt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA einen Liquidator ein. Dieser hat die Aufgabe, einen sogenannten Kollokationsplan nach den Regeln des Schweizer Konkursrechts zu erstellen. Dieser Plan regelt strikt, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Gläubiger aus dem verbleibenden Geld der Bank ausgezahlt werden.

Das System ist in verschiedene Konkursklassen unterteilt. In der ersten Klasse befinden sich die Ansprüche der Bankangestellten – aus dem Liquidationserlös werden somit zuerst offene Löhne und Sozialversicherungsbeiträge beglichen. Direkt danach, in der zweiten Konkursklasse und damit noch vor allen anderen Gläubigern, kommen die Vorsorgesparer an die Reihe. Dieses Konkursprivileg gilt für die ersten 100'000 Franken pro Kunde und pro Vorsorgestiftung. Sie selbst können also mit mehreren hunderttausend Franken privilegiert sein.

Rendite und Sicherheit kombinieren

Obwohl das Konkursprivileg einen soliden Grundschutz für Barguthaben bietet, ist es besser, wenn Sie in Wertschriften investieren. Einerseits haben Sie langfristig deutlich bessere Renditeaussichten. Andererseits müssen Sie sich keine Sorgen über Bankpleiten machen.

Haben Sie grössere Cash-Bestände in Ihren 3a- oder Freizügigkeitsvermögen, die Ihnen Sorgen bereiten? Schreiben Sie mir eine E-Mail.

Disclaimer: Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Trotzdem können wir Fehler nicht ausschliessen. Die Gültigkeit des Inhalts beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Über den Autor

Felix Niederer
Felix Niederer

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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