Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist ein Element des umfassenderen Einlegerschutzes in der Schweiz. Während der Einlegerschutz durch ein Bündel von Massnahmen wie Regulierung, Aufsicht durch die FINMA und Stabilisierungsmassnahmen durch die Nationalbank zum Schutz der Bankkundinnen und -kunden beiträgt, ist die Einlagensicherung der konkrete Schutz von Bankguthaben bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Bank im Konkursfall einer Bank.
Im Gegensatz zu Bankguthaben (auch Bareinlagen oder Sichtguthaben genannt) sind Depotwerte wie Aktien und ETF nicht in der Bilanz der Bank verbucht. Darum können sie unmöglich Teil einer Konkursmasse sein. Sie werden im Konkursfall ausgeschieden.
Die Bank verwaltet diese Vermögenswerte nur treuhänderisch. Sie gehören immer den Kundinnen und Kunden, die auch im Konkursfall Eigentümer bleiben.
Als Kundin bzw. Kunde von True Wealth haben Sie die Wahl zwischen zwei Depotbanken für die Vermögensverwaltung, darunter die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB). Für die Verbindlichkeiten der BLKB haftet der Kanton Basel-Landschaft, womit die Einlagensicherung über die Minimalgrenze von 100'000 Franken hinausgeht.
Die Vorsorgegelder der Säule 3a sind bei uns auf einem Konto der BLKB angelegt. Dies ist ein relevanter Kundenvorteil, da Guthaben auf Säule-3a-Konten nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind. Im Ereignisfall greift jedoch die Staatsgarantie des Kantons Basel-Landschaft.
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