Freizügigkeitsleistung

Eine Freizügigkeitsleistung umfasst das angesparte Altersguthaben aus der zweiten Säule (BVG), das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise durch Kündigung, Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) nicht sofort in eine neue Pensionskasse überwiesen wird. Es wird auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot transferiert. Das Geld bleibt steuerbegünstigt und wächst verzinst bzw. anlagebasiert weiter. Es kann erst bei Pensionierung (frühestens ab dem Alter von 58/59 Jahren) oder bei definitivem Austritt aus der obligatorischen Vorsorge (z. B. bei Auswanderung) als Kapital oder Rente bezogen werden.

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