Pensionskasse

In der Schweiz bildet die Pensionskasse die zweite Säule des Vorsorgesystems (berufliche Vorsorge, BVG). Ihr Ziel ist es, zusammen mit der staatlichen AHV (1. Säule) den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern.

Die wichtigsten Punkte:

  • Pflicht: Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 22'680 Franken (der sogenannten BVG-Eintrittsschwelle, Stand 2026) sind obligatorisch versichert.
  • Finanzierung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen monatliche Beiträge ein. Der Arbeitgeber muss dabei mindestens die Hälfte übernehmen.
  • Kapitaldeckung: Im Gegensatz zur AHV spart jeder für sich selbst ein individuelles Altersguthaben an.

Im Alter kann die Auszahlung als lebenslange Rente, als Kapitalbezug oder als Mischform erfolgen. Zudem sind Risiken wie Invalidität und Tod abgesichert.

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