#45 Das 3-Säulen-System einfach erklärt
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-System, das 1972 von der Bevölkerung an der Urne angenommen wurde. Ziel dieses Modells ist es, die finanzielle Existenz im Alter zu sichern und den Lebensstandard so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Zusätzlich schützt das System auch bei Invalidität und im Todesfall eines Angehörigen. Die drei Säulen – staatliche, berufliche und private Vorsorge – ergänzen einander.
Erste Säule: Staatliche Vorsorge (AHV)
Die erste Säule ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV. Sie existiert seit 1948 und bildet das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Finanziert wird sie nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Erwerbstätigen zahlen Beiträge, die direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden. Auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige – etwa Studierende oder vermögende Personen ohne Erwerbseinkommen – sind zur Beitragszahlung verpflichtet.
Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinzu kommt ein Beitrag des Bundes, der unter anderem aus Tabak- und Alkoholsteuern gespeist wird. Die AHV soll den Grundbedarf im Alter oder bei Invalidität decken. Wer mehr verdient, bezahlt höhere Beiträge, erhält aber nie mehr als die gesetzlich definierte Maximalrente, derzeit rund 2'500 Franken pro Monat.
Als solidarisch aufgebautes System ist die AHV auf ein Gleichgewicht zwischen Einzahlenden und Beziehenden angewiesen. Durch die demografische Entwicklung – eine alternde Bevölkerung bei gleichzeitig tiefer Geburtenrate – gerät dieses Gleichgewicht zunehmend unter Druck. Politische Reformen zur Stabilisierung der AHV sind zwar regelmässig Gegenstand öffentlicher Debatten, lassen sich aber oft nur schwer umsetzen.
Zweite Säule: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Die zweite Säule ergänzt die AHV und soll gemeinsam mit ihr etwa 60 Prozent des letzten Einkommens vor der Pensionierung abdecken. Sie umfasst die berufliche Vorsorge über Pensionskassen und ist für alle Angestellten obligatorisch, die mehr als 22'680 Franken pro Jahr verdienen (Stand 2025). Wer selbständig ist, kann sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder höhere Beträge in die Säule 3a einzahlen.
Die Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Zusätzlich kommen Kapitalerträge hinzu, die auf dem angesparten Alterskapital erzielt werden. Diese Erträge gelten als dritter Beitragszahler. Das Kapital gehört der versicherten Person und wird bei einem Stellenwechsel in die neue Pensionskasse übertragen.
Bei der Pensionierung haben Versicherte die Wahl: Sie können das angesparte Guthaben als monatliche Rente, als Kapitalbezug oder in einer Kombination beziehen, sofern die Pensionskassen einen teilweisen Kapitalbezug ermöglichen. Mit unserem Rechner können Sie verschiedene Szenarien durchrechnen und vergleichen.
Dritte Säule: Private Vorsorge
Die dritte Säule ist freiwillig und individuell gestaltbar. Sie ist vor allem für jene Personen zentral, die zusätzliche finanzielle Sicherheit im Ruhestand anstreben und gezielt Steuervorteile nutzen möchten. Besonders relevant ist hier die gebundene Vorsorge über die Säule 3a.
Die Beiträge in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Für Angestellte mit Pensionskasse und für Arbeitslose, die beim RAV gemeldet sind, liegt der Maximalbetrag im Jahr 2025 bei 7'258 Franken. Selbständigerwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen – maximal jedoch 36'288 Franken.
Das in der Säule 3a angelegte Vermögen ist grundsätzlich bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter gebunden. In bestimmten Fällen ist ein Vorbezug möglich, etwa für den Erwerb von Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei definitiver Auswanderung. Beim Bezug wird das Guthaben zu einem reduzierten Steuersatz versteuert, was die Säule 3a zusätzlich attraktiv macht.
Neben der Säule 3a steht Ihnen auch die freie Vorsorge offen. Diese ist ungebunden und ermöglicht ebenfalls einen gezielten Vermögensaufbau zur Altersvorsorge – etwa durch Investitionen in Wertschriften. Der Nachteil: Es gibt keine steuerlichen Vorteile wie in der Säule 3a.
Drei Säulen für eine stabile Vorsorge
Wenn Sie alle drei Säulen sinnvoll kombinieren, schaffen Sie ein solides Fundament für Ihren Ruhestand. Die AHV deckt den Grundbedarf, die Pensionskasse sorgt für zusätzlichen Einkommensersatz, und die private Vorsorge bietet Ihnen individuelle Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile.
Bei True Wealth können Sie, sowohl Ihr freies Vermögen als auch Ihre Säule 3a professionell und kostengünstig anlegen – transparent, diversifiziert und mit einem klaren Fokus auf langfristigen Vermögensaufbau. Ihr Säule-3a-Guthaben wird bei uns automatisch auf fünf Vorsorgekonten verteilt. Das ermöglicht Ihnen später einen gestaffelten Bezug – mit steuerlichen Vorteilen.
Wie beurteilen Sie die Zukunft des Drei-Säulen-Systems in der Schweiz? Schreiben Sie mir Ihre Gedanken oder Fragen gerne per E-Mail.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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