#52 Nachträgliche 3a-Einkäufe: Was Sie unbedingt beachten müssen
Die Politik hat die Regeln für die Säule 3a gelockert. Ab 2026 können Sie neu auch nachträglich Geld in die dritte Säule einzahlen. Es besteht also die Möglichkeit, das Jahr auszulassen und die Einzahlung erst im nächsten Jahr vorzunehmen. Aber ist das wirklich schlau?
Jedes Jahr müssen die meisten von uns eine Steuererklärung ausfüllen. Und Sie wissen ja: Je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern zahlen Sie. Die einfachste Methode, um das steuerbare Einkommen zu senken, besteht darin, Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen.
Angenommen, Sie sind ledig, konfessionslos und erzielen ein Einkommen von 120'000 Franken pro Jahr. Wenn Sie den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen, sparen Sie jährlich rund 1'600 Franken.
Und das machen viele Schweizer sehr gern: Über die Hälfte zahlt regelmässig ein und baut so Vermögen fürs Alter auf.
Voraussetzungen für nachträgliche Einzahlungen
Ab dem Jahr 2026 besteht neu die Möglichkeit, Einzahlungen auch nachträglich vorzunehmen, wobei dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
- Erstens müssen Sie im Jahr, in dem Sie die Zahlung verpasst haben, und in dem Jahr, in dem Sie nachzahlen, ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
- Zweitens müssen Sie zuerst immer den maximalen Betrag für das aktuelle Jahr eingezahlt haben.
- Und drittens können Sie erst ab 2026 für das Jahr 2025 nachzahlen. Alles, was Sie vorher verpasst haben, ist leider weg.
Lohnt sich ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a?
Aber lohnt es sich überhaupt, Zahlungen aufzuschieben? Die kurze Antwort: Nein, in den meisten Fällen lohnt sich das nicht. Wenn Sie nämlich jedes Jahr regelmässig einzahlen, sind Sie länger investiert und profitieren mehr vom Zinseszinseffekt. Insbesondere wenn Sie Ihre 3a-Gelder in Wertschriften investieren, ist es empfehlenswert, das Geld frühzeitig einzuzahlen.
Aber es gibt eine Situation, in der nachträgliches Einzahlen sehr sinnvoll ist. So kann es beispielsweise vorteilhaft sein, die Zahlungen zu bündeln, wenn das Einkommen in Zukunft stark steigen wird. Dies kann der Fall sein, wenn Sie im nächsten Jahr mehr verdienen, oder wenn eine Hochzeit geplant ist.
Übrigens: Selbstständige ohne Pensionskasse können auch nachträglich einzahlen. Dabei gilt jedoch der Höchstbetrag von aktuell 7'258 Franken pro Jahr, also nicht das übliche Maximum für Selbstständige von 36’288 Franken.
Zum Schluss noch etwas Wichtiges: Fünf Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters können Sie anfangen, Ihre Säule 3a aufzulösen. Dann dürfen Sie aber auch nicht mehr nachträglich einzahlen. Mehr zum optimalen Bezug der Vorsorgegelder erfahren Sie in unserem Blog «Alles zum Säule 3a Bezug».
Haben Sie noch Fragen zum Thema nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a? Dann schreiben Sie mir eine E-Mail.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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