Nach rund 40 Jahren im Berufsleben bezieht man in der Regel sein Alterskapital.

Pensionskasse auszahlen: So geht’s richtig

30.10.2025
Felix Niederer

BVG-Serie Teil III

Die Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und die langfristig positive Anlagerenditen sorgen dafür, dass man am Ende seines Beruflebens ein beachtliches Alterskapital angespart hat. Nun stellt sich die Frage, in welcher Form man dieses Geld beziehen möchte.

Wie kommt man an sein Pensionskassengeld und wie funktioniert der Umwandlungssatz?

Nachdem man ein Berufsleben lang in der beruflichen Vorsorge gespart hat, kommt irgendwann der Punkt, wo man sein Alterskapital beziehen kann oder muss. Es ist gut zu wissen, welchen Spielraum man dabei hat und was die Steuerfolgen sind.

Wann muss man sein Pensionskassengeld beziehen?

Grundsätzlich kann man das in der Pensionskasse angesparte Kapital auf drei Arten beziehen: entweder als einmalige Auszahlung, in mehreren Teilbezügen im Rahmen einer Teilpensionierung oder als regelmässig und lebenslänglich ausbezahlte Rente. Auch eine Kombination von Rente und Kapitalbezug ist möglich.

Gesetzlich erlaubt ist der ordentliche Bezug zwischen Alter 58 und 70. Er geht mit der (teilweisen) Aufgabe der Erwerbstätigkeit einher. Je nach Kasse ist ein partieller Bezug im Rahmen einer Teilpensionierung möglich. Massgebend ist das Reglement der Pensionskasse.

Bei einer Teilpensionierung reduziert man sein Arbeitspensum von beispielsweise 100 auf 60 Prozent. Entsprechend kann man bei diesem Schritt 40 Prozent seines Altersguthabens beziehen. Lässt man sich im Folgejahr vollständig pensionieren, könnte man sich die verbleibenden 60 Prozent des Vorsorgekapitals je hälftig als Kapital und als Rente auszahlen lassen.

Sogar drei Teilpensionierungsschritte sind grundsätzlich erlaubt, solange zwischen den Kapitalbezügen mindestens 365 Tage liegen. Der Vorteil eines solchen Vorgehens ist, dass man die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt.

Wichtig ist, dass man seinen Arbeitgeber und seine Pensionskasse früh genug über seine Pläne in Kenntnis setzt. Bei gewissen Kassen muss ein Kapitalbezug drei Jahre im Voraus angemeldet werden. Man sollte sich also frühzeitig mit den geltenden Bestimmungen des PK-Reglements auseinandersetzen.

Wann kann man sein Freizügigkeitsgeld beziehen?

Der ordentliche Bezug von Freizügigkeitsvermögen ist frühestens ab Alter 60 möglich. Bis Alter 70 kann man das Kapital in der Freizügigkeitseinrichtung belassen. Der Vorteil: Dieses Altersguthaben bleibt – wie bei der PK und der Säule 3a – bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit. Noch ist dies auch ohne Erwerbstätigkeit möglich. Das gilt allerdings nur noch bis Ende 2029. Danach ist zu belegen, dass man nach dem Erreichen des Referenzalters 65 weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Ansonsten ist das Kapital zu beziehen und damit auch zu versteuern.

Was den Vorbezug aus einer Freizügigkeitseinrichtung betrifft, gelten grundsätzlich dieselben Kriterien, wie bei der Pensionskasse (siehe unten). Ein Rentenbezug ist im Bereich der Freizügigkeit jedoch nicht vorgesehen.

Wie teuer ist eine Frühpensionierung?

Man kann sich auch frühpensionieren lassen und eine Rente beziehen. Das ist allerdings mit einschneidenden Rentenkürzungen verbunden. In der Finanzplanung gilt die Faustregel: Jedes Jahr, das man früher in Rente geht, erfordert 100’000 Franken zusätzliches Vermögen. Wer sich also im Alter 60 pensionieren lässt, braucht zusätzlich eine halbe Million Franken im freien Vermögen, um die gekürzte Rente wettzumachen.

Wie in «Berufliche Vorsorge (BVG) einfach erklärt» bereits erklärt, sind die Jahre vor der Pensionierung die wichtigsten, was den Aufbau des Altersguthabens und der daraus resultierenden Rente betrifft. Einerseits gilt dann der höchste Beitragssatz, andererseits verdient man in dieser Phase oft mehr als in jungen Jahren.

Und je höher das Einkommensniveau, mit dem man vorzeitig in Rente geht, desto höher der Finanzierungsbedarf der Frühpensionierung.

Kann man sein PK-Geld auch vorzeitig auszahlen lassen?

Ja. Die Gelder aus der zweiten Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeit) kann man in folgenden Fällen vorbeziehen:

Wohneigentum
Bis drei Jahre vor der Pensionierung darf man dieses Geld für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims einsetzen. Nach Alter 50 gilt Folgendes: Man kann maximal das Guthaben zum Zeitpunkt des 50. Geburtstags beziehen oder die Hälfte des aktuellen Kapitals. Es gilt der jeweils höhere Betrag.

Dasselbe gilt für den Erwerb von Anteilen einer Wohngenossenschaft und die Rückzahlung von Hypotheken. Dabei gilt jeweils ein Mindestbetrag von 20’000 Franken.

Tipp: Nach Möglichkeit sollte man sein Vermögen in der Pensionskasse weiter arbeiten lassen und den damit verbundenen Versicherungsschutz erhalten. Wer seine Pensionskasse nicht antasten möchte, kann sein Guthaben auch verpfänden, also von der kreditgebenden Bank belehnen lassen.

Selbstständigkeit
Eine weitere Möglichkeit für einen Vorbezug ist die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, also die Gründung einer Einzelfirma. Das setzt voraus, dass man vollständig aus der beruflichen Vorsorge ausscheidet. Wer also sein Pensum als Angestellter etwas reduziert, um nebenher sein Geschäft aufzubauen, kann sein PK-Geld nicht beziehen.

Entscheidend ist zudem die gewählte Rechtsform. Wer eine GmbH oder eine AG gründet, ist ein Angestellter seines eigenen Unternehmens, also obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Auch dann ist ein Vorbezug nicht möglich.

Zu beachten: Im Gegensatz zur Wohneigentumsförderung ist in diesem Fall nur der Bezug des gesamten PK-Guthabens möglich.

Wer jedoch seinen Arbeitgeber verlässt, kann sein Vorsorgekapital auf zwei Freizügigkeitsstiftungen überweisen lassen. So könnte man in einem zweiten Schritt nur eines davon für die Selbstständigkeit vorbeziehen.

Auswandern
Wer die Schweiz definitiv verlässt und eine schriftliche Bestätigung des neuen Wohnsitzes vorweisen kann, darf das Altersguthaben vorbeziehen. Allerdings zahlt die PK nur den überobligatorischen Teil aus, wenn man in ein EU- oder EFTA-Staat (z.B. Norwegen, Island) auswandert. Gemäss der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) befinden sich rund 61  Prozent des gesamten Pensionskassenvermögens in der Schweiz im Überobligatorium. Wer nicht in eines der erwähnten Länder auswandert, kann das ganze PK-Geld vorbeziehen.

Geringfügigkeit
Ist das PK-Vermögen kleiner als ein Jahresbeitrag (siehe «Berufliche Vorsorge (BVG) einfach erklärt»), darf man es beziehen.

Invalidität
Voraussetzung ist der Bezug einer vollen Invalidenrente. Teilerwerbstätige haben demnach keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung.

Wie kann ich mein PK-Geld beziehen?

Gemäss Bundesamt für Statistik beziehen rund 41 Prozent Ihr Altersguthaben aus der Pensionskasse als Kapital. 40 Prozent wählen die Rente und 19 Prozent wählen eine Mischform. Letztere ist auch in der ordentlichen Pensionierung möglich, also nicht nur im oben geschilderten Fall der Teilpensionierung.

Eine PK muss mindestens ein Viertel des Altersguthabens als Kapital auszahlen, falls man das möchte. Viele PKs erlauben in ihren Reglementen auch den Bezug von höheren Anteilen oder gar des gesamten Vorsorgevermögens.

Was ist ein Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe einer Rente. Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens legt das BVG einen Satz von 6,8 Prozent fest. Aus 100’000 Franken resultiert damit eine jährliche Rente von 6'800 Franken.

Weil im Schnitt jedoch nur etwa 39 Prozent des PK-Vermögens aufs Obligatorium entfallen, ist der Umwandlungssatz im Überobligatorium zentral. Und dort gibt es kein gesetzliches Minimum. Eine Mischrechnung ermittelt den entscheidenden, sogenannten umhüllenden Umwandlungssatz. Dieser lag gemäss der Pensionskassenstudie von Swisscanto im Jahr 2003 noch bei 7,45 Prozent und ist zuletzt auf 5,3 Prozent gesunken. Im Klartext: Dasselbe Alterskapital bringt heute eine deutlich tiefere Rente ein.

Was sind Vor- und Nachteile der Altersrente?

Wie die Rente aus der AHV ist auch die PK-Rente lebenslänglich garantiert. Je älter man wird, desto öfter kommt man in den Genuss der monatlichen Rente und umso mehr lohnt sich der Entscheid für den Rentenbezug. Zudem bleibt die Vermögenssteuer tief, und man muss sich nicht um die Geldanlage kümmern.

Wer aus aus gesundheitlichen Gründen nicht über eine eingeschränkte Lebenserwartung verfügt, für den ist die Rente im Vergleich zum Kapitalbezug in der Regel die bessere Wahl.

Nachteilig ist, dass Altersrenten aus der zweiten Säulen in aller Regel nicht der Inflation angepasst werden. Dieser Faktor wird häufig unterschätzt. Viele Menschen leben nach der Pensionierung noch 20 Jahre oder länger.

Stirbt man jedoch früh, gehen die Erben leer aus, weil das noch nicht verbrauchte Kapital in der Pensionskasse verbleibt. Im Sinne des Solidaritätsprinzips wird es benötigt, um Leistungen an andere Versicherte auszuzahlen. Dazu gehört auch eine Witwenrente. Diese beträgt aber nur 60 Prozent der Altersrente des Verstorbenen.

Zudem unterliegt die Rente der ordentlichen Einkommenssteuer. Diese ist in den allermeisten Kantonen und beim Bund progressiv ausgestaltet. Damit steigt die Steuerlast überproportional zum Einkommen, wozu auch Vermögenserträge und für Wohneigentümer der Eigenmietwert zählen. Entsprechend können Wertschriften- und Immobilienbesitzer ihre Einkommenssteuerlast senken, indem sie ihr Alterskapital nur teilweise oder gar nicht als Rente beziehen.

Was sind Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs?

Schön ist, dass das Altersguthaben frei verfügbar ist. Beim Bezug wird nur eine moderate Kapitalleistungssteuer fällig. Für Bezüge unter einer Million Franken liegt sie in den meisten Kantonen im einstelligen Prozentbereich.

Wer sein Alterskapital geschickt anlegt, sei es in Eigenregie oder bei einem kostengünstigen Vermögensverwalter, erzielt Gesamtrendite, welche die garantierten Renten oftmals übertreffen. Natürlich gehen damit auch Risiken und eine erhöhte Vermögenssteuer einher. Letztere bewegt sich jedoch im Promillebereich.

Der grösste Nachteil ist das Langleberisiko. Wer nur ein moderates Altersguthaben hat, schlecht anlegt und/oder über seine Verhältnisse lebt, sieht sich im hohen Alter möglicherweise mit Altersarmut konfrontiert. Wie sich der Bezug von Kapital und/oder Rente auswirkt, lässt sich hier berechnen.

Disclaimer: Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Trotzdem können wir Fehler nicht ausschliessen. Die Gültigkeit des Inhalts beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Über den Autor

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Felix Niederer

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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