AHV
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems und die obligatorische staatliche Grundversicherung. Sie sichert im Alter (ab 65/64 Jahren), bei Invalidität sowie für Hinterbliebene (Witwen-/Waisenrenten) einen existenzsichernden Grundbetrag. Finanziert wird sie durch Lohnbeiträge sowie Bundesmittel. Pflichtversichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Die AHV-Rente deckt jedoch nur den Grundbedarf ab.
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