BVG

Die Abkürzung BVG steht für das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Schweiz. Es ist die gesetzliche Grundlage der zweiten Säule im Schweizer Drei-Säulen-System. Das Hauptziel besteht darin, den Versicherten nach der Pensionierung oder bei Erwerbsunfähigkeit eine angemessene Fortsetzung ihres Lebensstandards zu ermöglichen.

Das BVG legt Mindeststandards für die Leistungen der Pensionskassen fest. Obligatorisch versichert ist jede erwerbstätige Person, die in der ersten Säule (AHV) versichert ist und ein Einkommen über der BVG-Eintrittsschwelle erzielt. Die Finanzierung erfolgt über Lohnbeiträge, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Das angesparte Kapital wird individuell verzinst und im Alter entweder als lebenslange Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Mischform aus beidem ausbezahlt. Damit ergänzt das BVG die staatliche Vorsorge der AHV und soll zusammen mit dieser rund 60 Prozent des letzten Einkommens absichern.

In unserer dreiteiligen Blogserie gehen wir ausführlicher auf das BVG ein.

https://www.truewealth.ch/de/blog/einfuehrung-in-die-berufliche-vorsorge-bvg

Keine passende Antwort gefunden?

Kontaktieren Sie uns
Laptop

Bereit zu investieren?

Konto eröffnen

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Eröffnen Sie jetzt ein Testkonto und wandeln Sie es später in ein echtes Konto um.

Testkonto eröffnen
Phone