FIDLEG
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt seit 2020 die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz. Ziel ist der Anlegerschutz sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für Finanzdienstleister. Das Gesetz verpflichtet Institute, ihre Kunden in Privat- und qualifizierte Anleger (professionelle und institutionelle Kunden) zu segmentieren, und definiert Verhaltenspflichten sowie Transparenzvorschriften. Dazu gehört die Herausgabe von Basisinformationsblättern. Zudem vereinheitlicht das Gesetz die Haftung und den Zugang zu Ombudsstellen.
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