Kapitalbezug

Als Kapitalbezug in der zweiten Säule (BVG) wird die einmalige Auszahlung des angesparten Vorsorgekapitals anstelle einer lebenslangen Rente bezeichnet. In der Schweiz können Versicherte bei der Pensionierung in der Regel wählen, ob sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ganz oder teilweise beziehen möchten. Weitere Gründe für einen Vorbezug sind der Erwerb von Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die endgültige Auswanderung. Die Summe wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz, der Kapitalleistungssteuer, besteuert. Während der Bezug Flexibilität und Vererbbarkeit bietet, entfällt die lebenslange Rentengarantie. Somit gehen das Langlebigkeitsrisiko und die Verantwortung für die Vermögensverwaltung auf die Privatperson über. Mit dem True-Wealth-Rechner «Kapitalbezug oder Rente?» können Sie berechnen, welche Option für Sie am vorteilhaftesten ist.

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