Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge (wie Dividenden oder Zinsen), die direkt an der «Quelle», also dort, wo der Ertrag entsteht, erhoben wird. Das auszahlende Institut (zum Beispiel eine Bank oder ein Wertpapierhaus) behält die Steuer ein und führt sie direkt an das Finanzamt des jeweiligen Staates ab. Im Schweizer Kontext wird diese Steuer Verrechnungssteuer genannt.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann sie in der Regel (teilweise) auf die heimische Steuerschuld angerechnet werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.
Mehr zum Thema Quellen- und Verrechnungssteuer sowie zur Rückforderung finden Sie im folgenden Blog:
https://www.truewealth.ch/de/blog/die-krux-mit-der-verrechnungssteuer
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