Steuererklärung Schweiz

Steuererklärung: schneller ausgefüllt, mehr Geld zurück

28.01.2026
Felix Niederer

Ende März heisst es: Frist verlängern oder Steuererklärung abgeben. Wir helfen Ihnen, pünktlich fertig zu werden und alle Quellensteuern zurückzufordern.

Denken Sie schon an Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025? Die werden Sie ja bis Ende März fristgerecht bei Ihrer Steuerverwaltung einreichen. Oder sich dort zumindest kurz melden, um eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Auf jeden Fall gilt es, alle Unterlagen zusammenzutragen.

Gut zu wissen, dass in Ihrem Konto bei True Wealth ein elektronisches Steuerverzeichnis bereitliegt. Automatisch und ohne Zusatzkosten – bei vielen anderen Anbietern noch keine Selbstverständlichkeit. Sie können es direkt in Ihre Online-Steuererklärung hochladen und die einzelnen Positionen werden automatisch übernommen. Damit haben Sie alle Informationen zur Hand, um Verrechnungssteuern in der Schweiz und im Ausland zurückzufordern.

Zum Download stehen bereit: der E-Steuerauszug und die Steuerbescheinigung 3a. Auch Steuerdokumente für Kinderportfolios sind enthalten.

Die Pflicht bequem erfüllt

Der E-Steuerauszug ist so aufgebaut, dass Sie keine Daten mehr manuell in das Wertschriftenverzeichnis übertragen müssen. Laden Sie das PDF einfach in die Online-Steuererklärung hoch – und fertig. Wenn Ihr Steuerkommissär die Details genauer ansehen möchte, findet er alle Informationen in der detaillierten Aufstellung Ihrer Bestände und Transaktionen.

Das elektronische Steuerverzeichnis ist übersichtlich und maschinenlesbar. Die Angaben zu DA-1- und USA-Werten werden dargestellt, wenn entsprechende Wertschriften gehalten werden.

Transparenz bis ins Detail

Dank der Maschinenlesbarkeit erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit minimalem Aufwand. Sie sind auch für alle Eventualitäten perfekt vorbereitet und vermeiden Nachfragen. Wir ziehen für Ihr Steuerverzeichnis die offiziellen Werte der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus den Kurslisten. So sind alle Angaben zu Ihren Wertschriften automatisch korrekt. Und das nicht nur zu den Beständen am Jahresende. Sondern auch während des gesamten Jahres zu den ausgezahlten Dividenden. Und zu allen Transaktionen, mit denen wir Ihr Portfolio im Laufe des Jahres angepasst haben. Immer zum offiziellen Kurs, umgerechnet in Schweizer Franken.

Falls Ihr Steuerkommissär genauer hinschaut: Alle Transaktionen und Erträge sind im Detail aufgelistet.

Mehr Geld zurückholen

Ob elektronisch oder manuell – mit dem Eintrag im Wertschriftenverzeichnis haben Sie nicht nur Ihre Pflicht erfüllt, sondern auch bereits die Kür begonnen: Die Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer. Die 35 Prozent auf Dividenden, die der Staat einbehalten hat, werden nun automatisch mit Ihrer Steuerlast verrechnet.

Mit den Vorlagen, die wir von True Wealth Ihnen liefern, können Sie die Kür spielend noch ausdehnen. Haben Sie schon einmal ausländische Quellensteuern zurückgefordert? Der erste Schritt zu höheren Rückerstattungen ist das Formular DA-1, das Sie ausfüllen können, aber nicht müssen. Viele Anleger finden es kompliziert, sie lassen sich darum Jahr für Jahr bares Geld entgehen. Falls Sie ausländische Wertschriften halten, finden Sie im Deckblatt des Steuerverzeichnisses von True Wealth übersichtlich alle Angaben, um auch das DA-1 schnell auszufüllen. So sichern Sie sich auf einen Schlag die pauschale Steueranrechnung. Ihre Einträge ins Wertschriftenverzeichnis und das DA-1 in Ihrer Steuererklärung reichen aus, um sich Quellensteuern aus der Schweiz und USA anrechnen zu lassen. 

Deswegen verwenden wir bei True Wealth für Ihr Portfolio auch hauptsächlich ETF aus diesen Ländern (sowie Irland, wo oft erst gar keine Verrechnungssteuern anfallen). Mit nur einer Steuererklärung in der Schweiz bekommen Sie so zumindest einen Teil von dem zurück, was Ihnen zusteht. Wir nennen diese Wertschriften darum auch «steuereffizient».

Abzugsmöglichkeiten der Vermögensverwaltungskosten

In vielen Kantonen können die effektiven Verwaltungskosten oder ein Pauschalabzug von einem bis drei Promille des verwalteten Vermögens geltend gemacht werden. Dabei wurden bestimmte Obergrenzen festgelegt. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Kantons.

Auch für vergangene Jahre gibt es Geld zurück

Wer es in den vergangenen Jahren noch nicht gemacht hat: Quellensteuern anrechnen zu lassen geht auch nachträglich. Die pauschale Steueranrechnung kann mit dem DA-1 in der Schweiz auch drei Jahre später noch eingefordert werden. Der Mindestbetrag für eine Rückforderung beträgt jedoch 100 Franken.

Die Steuerbescheinigung der 3. Säule

Falls Sie im vergangenen Kalenderjahr Beiträge in die Säule 3a geleistet haben, können Sie diese bis zum erlaubten Höchstbeitrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wir stellen Ihnen auch die Steuerbescheinigung 3a direkt zum Jahresbeginn zum Download zur Verfügung.

Nicht vergessen: Die geleisteten Beiträge in die 3. Säule steuerlich geltend machen.

Automatisch ein besserer Service

Ein Steuerverzeichnis ist so nützlich, dass Banken dafür in der Regel eine Gebühr verlangen. Die meisten Schweizer Depotbanken berechnen eine Grundgebühr und zusätzlich eine Gebühr pro Posten.

Wer sein Portfolio mit ETF ordentlich über die Anlageklassen hinweg diversifiziert, hat schnell zehn bis zwanzig verschiedene Titel im Depot, die einzeln aufgelistet werden müssen. Ein solches Steuerverzeichnis kostet dann oft 100 Franken oder mehr. Wer mit Einzeltiteln diversifiziert, muss unter Umständen sogar über hundert Positionen berichten. Hier liegen die Kosten für ein Steuerverzeichnis schnell bei 500 Franken oder mehr.

Bei True Wealth kostet das Steuerverzeichnis nichts extra, sondern ist automatisch enthalten und steht in Ihrem Konto bereits zum Download bereit. Ein Service, wie ihn Kunden sonst nur aus dem Private Banking kennen. Nur deutlich günstiger – eben genau so, wie Sie es von True Wealth erwarten.

Anmerkung: Bei einigen thesaurierenden Fonds sind die steuerbaren Erträge zum Jahresanfang noch nicht bekannt, weshalb diese Angaben im Steuerauszug zunächst fehlen. Sobald sie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht werden, werden sie auch in unserem Steuerauszug eingetragen. Für die Steuererklärung akzeptieren die Steuerämter erfahrungsgemäss jedoch auch die ersten Versionen des Steuerauszugs.

Disclaimer: Wir haben für den Inhalt dieses Artikels grosse Sorgfalt angewendet. Trotzdem können wir Fehler nicht ausschliessen. Die Gültigkeit des Inhalts beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Über den Autor

Felix Niederer
Felix Niederer

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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