Managementgebühr
Bei einem Vermögensverwalter mit passivem Anlageansatz, der die Anlagestrategie hauptsächlich mit börsengehandelten Indexfonds (ETFs) umsetzt, deckt die Managementgebühr die Kosten für die Ermittlung der Anlagestrategie sowie für die Konstruktion, die automatisierte Steuerung und die Überwachung des Portfolios ab. In der Regel sind darin auch die Kosten für das Investment Management enthalten. Dies beinhaltet die periodische Überprüfung der Modellstrategien, die Auswahl und Überprüfung der eingesetzten Anlageinstrumente sowie der Austausch solcher Instrumente, wenn dies aus Kundensicht vorteilhaft ist.
Der Anleger bezahlt also nicht für den Versuch, den Markt durch aktive Titelauswahl zu schlagen, sondern für die systematische Umsetzung einer gewählten Anlagestrategie. Darüber hinaus umfasst die Gebühr normalerweise das laufende Rebalancing, bei dem die ursprüngliche Gewichtung der Anlageklassen nach Marktschwankungen wiederhergestellt wird.
Da bei passiven Strategien auf aufwendiges Research und teure Fondsmanager verzichtet wird, fällt die Managementgebühr deutlich geringer aus als bei aktiven Ansätzen. Sie wird als jährlicher Prozentsatz des verwalteten Vermögens ausgewiesen und aus dem Anlagekapital entnommen. Ein wichtiger Aspekt bei passiven Verwaltern ist dabei die Transparenz: Die Verwaltungsgebühr wird oft als Pauschale erhoben, die neben der Verwaltung auch die Handels- und Depotkosten abdeckt.
Anleger sollten dennoch beachten, dass mit der Management Fee in der Regel primär die Dienstleistungen des Vermögensverwalters bezahlt werden. Hinzu kommen in der Regel noch die externen Produktkosten der verwendeten ETFs (Total Expense Ratio) sowie spezifische Abgaben für die Schweiz, wie beispielsweise die Stempelabgaben (Hinweis: In den meisten Kantonen der Schweiz kann wiederum eine Pauschale im Promillebereich auf das verwaltete Vermögen steuerlich geltend gemacht werden).
Insgesamt sorgt die niedrige Managementgebühr bei passiven Vermögensverwaltern dafür, dass ein grösserer Teil der Marktrendite beim Anleger verbleibt. Dies hat insbesondere bei langen Anlagehorizonten aufgrund des Zinseszinseffekts erhebliche Auswirkungen auf das Anlageergebnis.
Die Verwaltungsgebühr bei True Wealth beträgt 0,25 bis 0,50 Prozent auf das freie Vermögen und 0 Prozent auf Anlagen in der Säule 3a. Die komplette Gebührenübersicht ist hier ersichtlich.
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