Ist mein Vermögen konkursgeschützt?
Im Falle eines Konkurses der True Wealth AG verbleiben Ihre Anlagen bei der kontoführenden Bank, bis Sie dieser den Auftrag zur Auflösung Ihres Kontos und Depots erteilen oder den Vermögensverwaltungsauftrag einem anderen Vermögensverwalter erteilen. Ihre Wertschriften werden bei der kontoführenden Bank als Sondervermögen verbucht. Das bedeutet, dass sie im hypothetischen Fall eines Konkurses der kontoführenden Bank nicht in die Konkursmasse der Bank fallen, sondern Ihr Eigentum bleiben. Lediglich der Bargeldbestand würde in die Konkursmasse fallen. Für die ersten 100'000 Franken Ihres Bargeldguthabens greift die Einlagensicherung.
Für die Bareinlagen bei der Depotbank Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) gilt zudem die unbeschränkte Staatsgarantie, das bedeutet, der Kanton Basel-Landschaft haftet im Konkursfall für die Einlagen bei der BLKB. Dies gilt auch für die Bareinlagen der Säule 3a, die über die BLKB bei der Vorsorgestiftung 3a Digital deponiert sind.
Bei einem systemischen Konkurs mehrerer Banken gleichzeitig kann die Einlagensicherung jedoch an ihre Grenzen stossen. Aus diesem Grund enthalten unsere Portfoliovorschläge in der Regel nur eine geringe Bargeldquote von rund einem Prozent, die wir aus portfoliotechnischen Gründen benötigen. Für risikoaverse Anleger verwenden wir neben den staatsgarantierten Sichteinlagen bei der BLKB einen ETF auf kurzlaufende Schweizer Bundesobligationen («Eidgenossen»).
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