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Was passiert bei einer Insolvenz der fondsanbietenden Bank?

Im Falle einer Insolvenz der fondsanbietenden Bank gelten die Anlageinstrumente (ETFs und Indexfonds) als Sondervermögen und sind konkursgeschützt. Die Wertpapiere fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleiben Eigentum des Anlegers. In der Praxis schützt dies natürlich nicht ganz vor Unannehmlichkeiten, da es einige Zeit dauern kann, bis die Wertschriften an eine andere Fondsgesellschaft übertragen worden sind.

Da True Wealth in der Wahl der Anlageinstrumente unabhängig ist, besteht ausserdem kein Klumpenrisiko und die Anlageinstrumente sind - im Gegensatz zu zahlreichen anderen Vermögensverwaltern - auf verschiedene Anbieter diversifiziert.

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