Was passiert bei einer Insolvenz der fondsanbietenden Bank?

Im Falle einer Insolvenz der Bank, die die Fonds anbietet, gelten die Anlageinstrumente (ETFs und Indexfonds) als Sondervermögen und sind somit insolvenzgeschützt. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleiben Eigentum der Anleger. In der Praxis schützt dies allerdings nicht vollständig vor Unannehmlichkeiten, da es einige Zeit dauern kann, bis die Wertpapiere an eine andere Fondsgesellschaft übertragen worden sind.

Da True Wealth bei der Auswahl der Anlageinstrumente unabhängig ist, besteht ausserdem kein Klumpenrisiko und die Anlageinstrumente sind – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Vermögensverwaltern – auf verschiedene Anbieter diversifiziert.

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