Kann ich die Vermögensverwaltungsgebühr bei der Steuererklärung geltend machen?

In der Regel können die Depotgebühren und die Gebühren für die Erstellung des Steuerverzeichnisses (bei True Wealth kostenlos) bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Vermögensverwaltungsgebühr von True Wealth umfasst neben der Kontoführung auch die Transaktionskosten sowie die Gebühren für Ein- und Auszahlungen. Diese sind in der Regel nicht abzugsfähig. Insofern kann nicht die volle Vermögensverwaltungsgebühr von True Wealth steuerlich in Abzug gebracht werden.

In vielen Kantonen kann jedoch ein Pauschalabzug von 1 bis 3 Promille des verwalteten Vermögens geltend gemacht werden. Dabei wurden bestimmte Obergrenzen festgelegt.

Die Kantone, die einen Pauschalabzug gewähren, sind: Aargau, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie die offizielle Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Wohnkantons, um zu erfahren, wie Sie vom Pauschalabzug profitieren können.

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