Wie kann ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?

Dividenden aus Wertschriften mit Domizil Schweiz: Wenn Sie ETF auf Schweizer Aktien in Ihrem freien Portfolio halten, wird auf den Dividenden die sogenannte Verrechnungssteuer von 35 Prozent erhoben. Diese können Sie vollumfänglich zurückfordern, wenn Sie die entsprechenden Erträge in Ihrer Steuererklärung korrekt deklarieren.

Dividenden aus Wertschriften mit Domizil im Ausland: Bei Fonds mit ausländischen Gesellschaften wird auf die Dividenden eine Quellensteuer erhoben. Wie hoch diese Quellensteuer ist und welcher Teil zurückgefordert werden kann, hängt vom jeweiligen Land ab. Dank Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit vielen Staaten abgeschlossen hat, ist eine ganze oder teilweise Rückerstattung oft möglich – allerdings wiederum nur, wenn die Erträge entsprechend deklariert werden.

Für die Rückforderung der Verrechnungs- und Quellensteuern laden Sie unseren kostenlosen E-Steuerauszug in Ihre Steuersoftware. Damit werden die Daten automatisch übermittelt und der Anspruch auf die bezahlte Verrechnungs- und Quellensteuern geltend gemacht. Falls Sie die Daten manuell im Wertschriftenverzeichnis eintragen möchten, finden Sie die entsprechenden Werte auf Seite 1 des Steuerauszugs.

Für die Säule 3a müssen Sie auf dem Steuerauszug keine Angaben zur Verrechnungs- und Quellensteuer machen. Dort werden, wo es sich eignet, quellensteuerbefreite Indexfonds eingesetzt.

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