
Mit der Säule 3a beim Vermögensaufbau Steuern optimieren
Eine kleine Zusatzrendite von gut 20 Prozent? Was fast zu gut klingt, ermöglicht die Säule 3a dank Steuerabzug.
Die Säule 3a ist bekanntlich ein Instrument zur Steueroptimierung. Der Staat fördert bewusst die eigenverantwortliche Vorsorge mit steuerlichen Anreizen. Wer die Spielregeln kennt, macht mehr daraus.
In die Säule 3a einzahlen kann jeder, der in einem Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaftet. Welche Einkünfte darunter fallen, ist in der separaten Box am Ende des Blogs erklärt.
Natürlich gibt es nichts umsonst. So weist die Bezeichnung «gebundene Vorsorge» auf den Preis hin, den man für die Steuererleichterung zahlt: Das in der Säule 3a angesparte Geld kann grundsätzlich erst vor der Pensionierung bezogen werden. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Regel mit verschiedenen Ausnahmen aufgeweicht. So kann man beispielsweise sein 3a-Geld für den Kauf einer Immobilie verwenden. Bedingung ist, dass man sie selbst bewohnt.
3a-Maximalbeträge für Angestellte, Selbstständige und Ehepaare
Angestellte, aber auch Selbstständige mit einer Pensionskasse (und Empfänger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung) können pro Jahr maximal 7'258 Franken (Stand 2025 und 2026) in die Säule 3a einzahlen. Dieser Maximalbetrag entspricht acht Prozent des sogenannten oberen Grenzbetrags, der im Schweizer Pensionskassensystem das BVG-Obligatorium vom Überobligatorium trennt. Immer wenn der Bundesrat diesen Grenzbetrag von aktuell 90'720 Franken anpasst, ändert sich auch der Maximalbetrag für Einzahlungen in die dritte Säule.
Die jährliche Steuerersparnis wird oft unterschätzt: Machen wir ein fiktives Beispiel. Frau Brunner wohnt in Zürich, ist angestellt und verdient 120'000 Franken. Nehmen wir an, sie ist unverheiratet und konfessionslos. Zahlt sie die vollen 7'258 Franken in ihre Säule 3a ein, reduziert sie damit ihre Steuerrechnung um 1'645 Franken. Man könnte also sagen, sie erhält eine «Sofort-Rendite» auf ihrem Konsumverzicht im Hier und Jetzt von 22,7 Prozent. Das stimmt zwar nicht ganz, denn sie wird ihr 3a-Vorsorgekapital später beim Kapitalbezug versteuern müssen, aber zu einem reduzierten Satz. Darauf kommen wir noch.
Nun heiratet sie. Nehmen wir an, sie und ihr Ehemann verdienen zusammen 200'000 Franken. Wenn nun beide ihr 3a-Einzahlpotential von je 7'258 Franken ausschöpfen, entlasten sie ihre gemeinsame Steuerrechnung um 2'252 Franken. Das sind immerhin noch 15,5 Prozent ihrer Investition in ihre 3a-Konten.
Sprich: Der Steuerrabatt finanziert einen Teil der Investition in die 3a-Vorsorge. Es ist quasi eine Sofort-Rendite, noch bevor der Betrag an der Börse investiert ist.
Noch höhere Abzüge für Selbstständige
Wer erwerbstätig ist, aber wie manche Selbstständige keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20 Prozent seines jährlichen Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, bis maximal 36'288 Franken (Stand 2025 und 2026) pro Jahr. Während der normale 3a-Abzug wie eingangs erwähnt auf acht Prozent des oberen Grenzbetrags beschränkt ist, liegt das Maximum bei diesem «grossen 3a-Abzug» bei 40 Prozent des oberen BVG-Grenzbetrags, was aktuell bei 36'288 Franken zu liegen kommt.
Und wenn ich vergessen habe, in Säule 3a einzuzahlen?
In jungen Jahren ist man vielleicht noch nicht in Sparlaune, oder man investiert alles in seine Familie oder sein eigenes Unternehmen. Manchmal vergisst man auch schlicht, in Säule 3a einzuzahlen.
Seit Anfang 2026 kann man nun auch in versäumte Kalenderjahre nachzahlen. Bedingung ist, dass man in der Schweiz erwerbstätig ist, über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt und im aktuellen Jahr bereits seinen persönlichen ordentlichen Maximalbetrag voll eingezahlt hat. Sprich, wer selbstständig ist und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, muss zuerst im aktuellen Jahr sein grosses 3a-Einzahlungspotential voll ausschöpfen.
Und egal ob angestellt oder selbstständig, die Nachzahlung ist nur möglich im Umfang des «kleinen 3a-Abzugs». Sie schliesst grundsätzlich versäumte Beträge der letzten 10 Jahre ein. Da die Gesetzesänderung aber erst 2025 eingeführt wurde, gilt sie nur für Beitragslücken ab dem Jahr 2025, ältere Lücken können nicht geschlossen werden. Daneben gibt es noch einige weitere Einschränkungen.
Vermögenssteuern reduzieren
Im Gegensatz zur Einzahlung muss das angesparte Vorsorgeguthaben der Säule 3a nicht in der Steuererklärung deklariert werden. So wie auch das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge unterliegt es nicht der Vermögenssteuer.
Und die Vermögenssteuer wird oft unterschätzt. Es ist durchaus realistisch, in einem 3a-Wertschriftendepot ein Guthaben von 800'000 Franken oder mehr anzusparen. Ein Alleinstehender müsste für denselben Betrag im freien Vermögen in Lausanne beispielsweise eine jährliche Vermögenssteuer von 4'809 Franken, in Basel 4'212 Franken, in Genf 3'329, in St. Gallen 2'995 Franken oder in Bern 2'950 Franken entrichten. Ein Zürcher würde zwar mit 1'419 Franken vergleichsweise günstig davon kommen, sollte sich aber nicht zu früh freuen. Denn die Progression der Zürcher Vermögenssteuer ist besonders steil im Bereich hoher sechsstelliger Vermögen.
Steuerfrei sind zudem die Zins- und Dividendenerträge in der Säule 3a. Das heisst, sie unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Als Teil des angesparten Kapitals werden sie erst beim Kapitalbezug besteuert.
Steuerneutral und meist kostenlos ist ein jederzeit möglicher Transfer von 3a-Geld zu einer anderen Vorsorgestiftung. Wer beispielsweise mit dem Zinsertrag (der 2025 im Promillebereich lag) seines 3a-Kontos unzufrieden ist, kann sein Vorsorgegeld ohne weiteres zu einem anderen Anbieter transferieren, um dort in ein Wertschriftenportfolio zu investieren, das langfristig bessere Erträge bringen dürfte.
Was beim Bezug aus der Säule 3a zu beachten ist
Der ordentliche Bezug von 3a-Geldern ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters möglich. Dieses liegt für Männer und Frauen mit Jahrgang 1964 oder jünger bei 65.
Beim Bezug des Vorsorgegelds fällt eine Kapitalleistungssteuer an. Je nach Kanton spricht man auch von Kapitalbezugssteuer, Kapitalauszahlungssteuer oder Kapitalabfindungssteuer. In jedem Fall handelt es sich um eine separate Steuer, die unabhängig von der ordentlichen Einkommenssteuer erhoben wird und einen deutlich günstigeren Tarif anwendet.
Als grobe Faustregel kann man davon ausgehen, dass die Gemeinde- und Kantonssteuer zusammen etwa fünf Prozent des ausgezahlten Betrages ausmachen. Darüber kommt man in steuerungünstigen Standorten oder mit einem sehr hohen Bezug.
Ein Beispiel: Der alleinstehende Herr Keller wohnt in Zürich und bezieht sein Vorsorgekapital im Umfang von 800'000 Franken. Die Stadt besteuert ihn mit 33'130 und der Kanton mit 27'283 Franken, was zusammen fast 7,6 Prozent der bezogenen Summe entspricht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt zudem 18'400 Franken in Rechnung – weniger als die lokalen Behörden. Ähnlich ist die Situation in anderen Grossstädten wie Basel, Bern, Genf und Lausanne.
Umgekehrt sind die Verhältnisse in einigen, kleineren Kantonshauptorten. Frau Manser bezieht denselben Betrag in Appenzell. Die Stadt stellt nur 8'960 Franken in Rechnung, während der Kanton Appenzell Innerrhoden 15'360 Franken verlangt. In diesem Fall sind die lokalen Steuerbehörden bescheidener als die Eidgenössische Steuerverwaltung. Dasselbe gilt in Altdorf, Chur, Schaffhausen und Stans.
Während also die Steuerbelastungen in den Kantonen sehr unterschiedlich ausfallen können, besteuert der Bund bezogenes Vorsorgegeld immer mit einem Fünftel des Satzes für die ordentliche Einkommenssteuer.
Das heisst, dass die Progression der nationalen Kapitalleistungssteuer bei Bezügen über 120'000 Franken besonders steil wird. Abhilfe schafft eine 3a-Lösung mit mehreren Konten und eine möglichst gleichmässige Staffelung bei der Auszahlung.
Gestaffelter Bezug ist zentral
Die Besteuerung beim Bezug hängt primär vom Betrag und vom Wohnort ab, ferner auch vom Zivilstand und der Konfession.
In jedem Fall lohnt es sich, Vorsorgegelder gestaffelt, also in verschiedenen Steuerperioden zu beziehen. Dieses Vorgehen vermeidet Spitzensteuersätze, bricht also die Steuerprogression beim Bezug. Dazu muss bereits beim Einzahlen eine vorausschauende Strukturierung sichergestellt sein, indem man mehrere Konten bespart.
Moderne Anbieter machen dies automatisch. True Wealth beispielsweise eröffnet für jedes Einzahlungsjahr ein 3a-Konto, bis es fünf Konten sind. Im sechsten Einzahlungsjahr wird das erste Konto erneut bespart, dann wieder das zweite, und so weiter.
Wichtig ist zudem, dass die Auszahlung von 3a-Geld nicht ins selbe Jahr wie der Bezug von Pensionskassen- oder Freizügigkeitsgeldern fällt. Eheleute sollten ihr Vorsorgegeld nach Möglichkeit in unterschiedlichen Kalenderjahren beziehen. Sind sie gleich alt, ist die entsprechende Planung anspruchsvoll.
Ort der Besteuerung
Wichtig: Der Kapitalbezug wird an demjenigen Wohnort besteuert, an dem die steuerpflichtige Person zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Lebensmittelpunkt hatte. Es gilt also nicht das ansonsten im Steuerwesen übliche Stichtagsprinzip, nach welchem das Domizil am 31. Dezember massgebend wäre. Wer also im steuerlich nachteiligen Herisau (AR) wohnt, im Sommer Vorsorgegeld bezieht und im Herbst ins steuergünstige Appenzell (AI) zieht, kann seine Steuern damit nicht optimieren.
Muss der Kapitalbezug in der Steuererklärung aufgeführt werden? Da jeder 3a-Anbieter Kapitalbezüge der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden muss, und diese anschliessend die kantonalen Ämter informiert, könnte man vermuten, dass Kapitalbezüge aus der dritten Säule nicht deklariert werden müssten. Trotzdem muss das bezogene Alterskapital in der ordentlichen Steuererklärung deklariert werden. Das macht den plötzlichen Anstieg des freien, steuerbaren Vermögens für die Steuerbehörden einfacher nachvollziehbar.
Politische Entwicklungen
Steuersätze sind der Spiegel politischer Kräfteverhältnisse und können sich bekanntlich jederzeit ändern. Davor ist auch die beim Bezug von Vorsorgeguthaben erhobene Kapitalleistungssteuer nicht gefeit. Nicht wenige Parlamentarier wünschen sich eine Erhöhung dieser Steuer.
Andererseits gibt es Aussicht auf zusätzlichen Spielraum in der Säule 3a. Kürzlich haben National- und Ständerat die Motion «Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen» von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt angenommen. Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Bis das entsprechende Gesetz tatsächlich angepasst ist, empfiehlt es sich, in der Aufbauphase mehrere Konten zu besparen.
AHV-pflichtiges Einkommen als Voraussetzung
Erwerbstätige Personen sind bei der AHV ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Das geleistete Pensum spielt dabei keine Rolle. Auch wer Taggelder von der Arbeitslosenkasse erhält, also ein Ersatzeinkommen bezieht, kann Sparbeiträge zu Gunsten der Säule 3a leisten. Hingegen stellt der Sold aus dem Militärdienst oder dem Zivilschutz kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen dar. Auch Versicherungsleistungen und Sozialhilfe sind nicht AHV-pflichtig und rechtfertigen daher keine 3a-Beiträge.
Über den Autor

Gründer und CEO True Wealth. Nach seinem ETH-Abschluss als Physiker war Felix erst mehrere Jahre in der Schweizer Industrie und darauf vier Jahre bei einer grossen Rückversicherung im Portfoliomanagement und in der Risikomodellierung tätig.

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