Rechtliches zum Kindesvermögen: Was ist zu beachten?
Was ist Kindesvermögen?
Vermögenswerte, die ein minderjähriges Kind zu Sparzwecken erhält, beispielsweise durch Schenkungen oder Erbschaften, gelten als Kindesvermögen. Es gehört dem Kind und wird von den Eltern verwaltet, solange ihnen die elterliche Sorge zusteht (Art. 318–327 ZGB).
Wie wird das Kindesvermögen verwaltet?
Bei True Wealth wird das Kinderportfolio auf den Namen des Kindes eröffnet. Die Eltern verwalten das Portfolio stellvertretend, bis das Kind volljährig wird. Mit Erreichen der Volljährigkeit (18. Geburtstag) geht die Verfügungsberechtigung vollständig an das Kind über.
Darf das Kindesvermögen verwendet werden?
Das Vermögen selbst darf nur mit Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angezehrt werden (Art. 320 ZGB). Auch die Erträge des Kindesvermögens – etwa Dividenden oder Zinsen – dürfen die Eltern nicht für den Unterhalt, die Erziehung oder die Ausbildung des Kindes einsetzen oder anderweitig verbrauchen, wenn das Vermögen dem Kind mit dieser ausdrücklichen Auflage, unter der Bestimmung zinstragender Anlage oder als Spargeld zugewendet worden ist (Art. 321 Abs. 1 ZGB).
Was bedeutet das in der Praxis?
Eltern dürfen keine Entnahmen aus dem Kinderportfolio tätigen, um eigene Ausgaben zu decken. Auch Bezüge zugunsten des Kindes, beispielsweise für Ausbildungskosten, sind ohne KESB-Bewilligung nicht zulässig. True Wealth ist berechtigt, Verfügungen abzulehnen oder zusätzliche Abklärungen zu verlangen.
Wann endet die elterliche Verwaltung?
Die elterliche Verwaltung endet mit der Volljährigkeit des Kindes oder früher, falls die elterliche Sorge oder die Verwaltungsbefugnis entzogen wird.
Weitere Fragen in "Kinderportfolios"
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