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Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis ein Kinderkonto eröffnen?

Nein - die Kontoeröffnung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist und die Eltern eine erste Einzahlung getätigt haben, können auch Verwandte, Freunde und Bekannte des Kindes auf das Kinderkonto einzahlen. Auch in diesem Fall fliesst die Einzahlung direkt auf das Konto des Kindes resp. Jugendlichen und bildet gebundenes. d.h. rechtlich geschütztes Kindesvermögen.

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