HelpcenterKinderportfoliosKönnen auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis die Eröffnung eines Kinderkontos veranlassen?
Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis die Eröffnung eines Kinderkontos veranlassen?
Ja, Drittpersonen können die Eröffnung eines Kinderkontos initiieren und durch den Erziehungsberechtigten abschliessen lassen. So funktioniert es:
- Sie initiieren als Drittperson die Kontoeröffnung für ein Kind.
- Geben Sie an, wie viel Geld Sie schenken möchten.
- Der Erziehungsberechtigte schliesst die Kontoeröffnung ab und teilt Ihnen die Kontoangaben per Mausklick mit.
Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist und die Eltern eine erste Einzahlung getätigt haben, können Sie als Drittperson Geld auf das Kinderkonto einzahlen.
Weitere Fragen in "Kinderportfolios"
Was sind True Wealth Kinder- und Jugendportfolios?Wer kann ein Kinderkonto bzw. ein Kinderportfolio bei True Wealth eröffnen?Bekommt mein Kind eine individuelle Anlagestrategie?Wie hoch ist die Mindesteinlagesumme für ein Kinderportfolio bei True Wealth?Welche Dokumente benötige ich für die Eröffnung eines Kinderkontos?Kann das Kindesvermögen jederzeit ausgezahlt werden?Was passiert mit dem Kinderportfolio, wenn mein Kind erwachsen wird?Wir haben die Mindesteinlage von CHF 1’000 für das Kinderportfolio noch nicht komplett zur Verfügung. Können wir trotzdem schon ein Konto eröffnen?Können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte auf das Kinderkonto einzahlen?Wie muss das Kinderportfolio versteuert werden?Können beide Elternteile Zugriff auf das Kinderkonto haben?Bekommt mein Kind ein eigenes Login für das Kinderportfolio?
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