Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis die Eröffnung eines Kinderkontos veranlassen?

Ja, Drittpersonen können die Eröffnung eines Kinderkontos initiieren und durch den Erziehungsberechtigten abschliessen lassen. So funktioniert es:

  • Sie initiieren als Drittperson die Kontoeröffnung für ein Kind.
  • Geben Sie an, wie viel Geld Sie schenken möchten.
  • Der Erziehungsberechtigte schliesst die Kontoeröffnung ab und teilt Ihnen die Kontoangaben per Mausklick mit.

Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist und die Eltern eine erste Einzahlung getätigt haben, können Sie als Drittperson Geld auf das Kinderkonto einzahlen.

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