Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis die Eröffnung eines Kinderkontos veranlassen?

Ja, auch Drittpersonen wie Freunde oder Verwandte können die Eröffnung eines Kinderkontos initiieren und durch den Erziehungsberechtigten abschliessen lassen. Auf Wunsch kann auch der eigens generierte Geschenkgutschein ausgedruckt und persönlich übergeben werden.

So funktioniert es:

  1. Sie initiieren als Drittperson die Kontoeröffnung für ein Kind.
  2. Geben Sie an, wie viel Geld Sie schenken möchten.
  3. Übergeben Sie den Geschenkgutschein.
  4. Der Erziehungsberechtigte schliesst die Kontoeröffnung ab und teilt Ihnen die Kontoangaben per Mausklick mit.

Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist und die Eltern eine erste Einzahlung getätigt haben, können Sie Geld auf das Kinderkonto einzahlen. Ihre Einzahlungen sind innerhalb des Kinderkontos ersichtlich und mit Ihrem Namen vermerkt.

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