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Können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte auf das Kinderkonto einzahlen?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ersteinzahlung (die auch Identifikationszwecken dient) durch den erziehungsberechtigten Elternteil, der das Konto im Namen des Kindes eröffnete, erfolgen muss.

Einzahlungen von anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten fliessen ebenfalls direkt auf das Konto des Kindes und bilden rechtlich geschütztes Kindesvermögen.

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