Wie hoch ist der Mindestbetrag für spätere Einzahlungen?

Sobald Sie die Mindesteinlage von 8'500 CHF für die Verwaltung Ihres freien Vermögens (oder 1'000 CHF für Ihr Säule-3a- oder Kinderportfolio) geleistet haben, gibt es keinen Mindestbetrag für weitere Einzahlungen.

Wenn Sie jedoch kleinere Einzahlungen von weniger als ca. 200 CHF für Investitionen in Ihr freies Anlageportfolio tätigen, können wir diese als Liquidität vorhalten, bis der Betrag für den Kauf weiterer ganzer Anteile der Anlageinstrumente (ETF) ausreicht. Dabei wird Ihre Zielallokation beibehalten.

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