Im Kostenreglement der Vorsorgestiftung wird eine Verwaltungsgebühr genannt. Wieso steht auf der Webseite, dass das Angebot kostenlos ist?
Das Kostenreglement der 3a-Vorsorgestiftung besagt, dass der Stiftungsrat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von maximal 0.225 Prozent jährlich auf den Wertschriftenanteil einführen könnte.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen True Wealth und der Stiftung wird bis auf weiteres keine Verwaltungsgebühr auf den Vorsorgeguthaben erhoben und wurde auch seit der Lancierung im Jahr 2022 nicht eingeführt.
Sollte der Stiftungsrat wider Erwarten die Einführung einer Verwaltungsgebühr auf Beginn eines Kalenderjahres beschliessen (frühestens möglich auf Anfang 2026), werden wir unsere Vorsorgenehmer im Juli des Vorjahres darüber informieren.
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