Wie wird die Auszahlung der Säule 3a besteuert?
Beim Bezug der Säule 3a fällt die so genannte Kapitalbezugssteuer an. Diese ist je nach Wohnort sehr unterschiedlich, in der Regel jedoch deutlich niedriger als die reguläre Einkommenssteuer. Die genaue Höhe erfahren Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung.
Für Ehepartner gilt: Werden Kapitalbezüge (2. und/oder 3. Säule) im gleichen Jahr von beiden Ehepartnern getätigt, werden diese in den meisten Kantonen zusammengezählt.
Um die Steuerlast zu reduzieren, lohnt es sich mehrere Säule 3a-Konten zu führen und diese gestaffelt über mehrere Jahre zu beziehen. Dadurch lässt sich die Steuerprogression reduzieren.
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