Wann kann ich meine Säule 3a auflösen?
Das Kapital in der Säule 3a ist gesetzlich bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters gebunden (aktuelles Referenzalter für Männer: 65; bei den Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr.).
Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen, die einen vorzeitigen Bezug erlauben. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie Ihre Säule 3a vorzeitig auflösen können.
Auch eine Auszahlung nach der Pensionierung ist möglich. Vorausgesetzt, Sie arbeiten nach der ordentlichen Pensionierung weiter. Dann können Sie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben.
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