Kann ich nach der Pensionierung weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen?
Wer nach dem 65. Altersjahr erwerbstätig bleibt und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann den Bezug der Säule 3a um maximal fünf Jahre bis spätestens Alter 70 aufschieben und weiterhin steuerbegünstigt Vorsorgebeiträge einzahlen.
Sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit nach dem 65. Altersjahr aufgeben, müssen Sie alle Vorsorgegelder der Säule 3a beziehen.
Es empfiehlt sich daher, mehrere Säule 3a-Konten zu führen, wie dies True Wealth bei einer mehrjährigen Kundenbeziehung automatisch für Sie vornimmt, und diese bereits in den Jahren vor der geplanten Erwerbsaufgabe gestaffelt in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen.
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